Wienbesucher sind auch Weinbesucher – zumindest dann, wenn es darum geht das obligatorische Touristenprogramm abzuspulen. Der Besuch eines „Heurigen“ gehört genauso zum Pflichtprogramm wie der Trip nach Schönbrunn und in den Stefansdom.
Das Recht der Weinhauer – so die österreichische Bezeichnung für Winzer – Eigenbauwein im eigenen Haus ohne besondere Lizenz auszuschenken, geht in Österreich auf eine Zirkularverordnung des Kaisers Joseph II. von 1784 zurück.
Zulässig war ausschliesslich der Verkauf eigener Hofprodukte. Entsprechend war das Angebot an Speisen reduziert und die Heurigenbesucher brachten bis in die 60er-Jahre des letzten Jahrhunderts ihr Essen, ohne Aufsehen zu erregen, mit in die Buschenschank und kosteten dort vom neuen Wein. Diesen Lokalen war der Ausschank aber nicht ganzjährig erlaubt. So signalisierten die Weinhauer mittels eines Föhrenzweigs oder eben einem «Buschen», ob bei ihnen derzeit eingekehrt werden konnte oder ob die Weinfässer verschlossen blieben. Der Name «Buschenschank» leitet sich als Bezeichnung dieser «Besenbeizen» davon ab.
Klassische Heurigenlokale gibt es heute in Wien noch in ansprechender Zahl und selbstredend unterschiedlicher Qualität.
Unter www.wienerwein.at/ausgsteckt-is findest du, wo der „Buschen“ derzeit vor der Türe hängt – also „ausgesteckt ist“ und welche „Schank“ seine Gäste freudig erwartet.
Idealerweise aber kennst du Freunde ihn Wien, welche dir sagen, wo man aktuell gerade zum „Heurigen“ pilgert.
Wenn Weinhauer dann nicht im Keller, sondern im eigenen Weingarten „ausstecken“, ist dies im Frühsommer alleweil eines Besuches wert. Bei traumhaften Blick über die Donaumetropole und erträglichen Temperaturen nähert sich eine Weinverkostung dieser Art schon fast einem Glücksmoment.
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